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ALLGEMEINE VERKAUF- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Version 2023

Geltungsbereich: 

Für alle unsere Verkaufs- und Liefergeschäfte gelten ausschließlich die nachangeführten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, welche vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich anerkannt werden.

Angebot/Vertragsabschluss/Preise: 

Alle unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind als freibleibend zu verstehen. Eventuelle Gültigkeitsfristen von Angeboten sind ausdrücklich festzuhalten.
Der Vertrag kommt durch Bestellung des Auftraggebers und anschließende Übermittlung der Auftragsbestätigung durch HBT zustande. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Auftragsbestätigung sofort nach Erhalt zu kontrollieren und eventuelle Abweichungen von der Bestellung unverzüglich HBT mitzuteilen. 
Sämtliche Preise sind freibleibend ab Lager, wobei die Mehrwertsteuer, die Kosten für Verpackung, Verladung, Transport und Transportversicherung nicht in den Preisen enthalten sind und gesondert verrechnet werden, außer es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 

Lieferung: 

Lieferfristen und Liefertermine sind als unverbindlich zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Teillieferungen sind jedenfalls zulässig. Die Lieferfrist beginnt spätestens mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung an den Auftraggeber sowie mit der Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen zu laufen. Für den Fall, dass der Liefertermin um mehr als 10 Wochen überschritten wird, ist der Auftraggeber berechtigt, HBT schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wobei im Falle eines solchen Rücktrittes von Seiten des Auftragsgebers keinerlei Schadenersatzansprüche gestellt werden können und solche ausdrücklich ausgeschlossen werden. Im Falle von unverschuldeten bzw. unvorhergesehenen Hindernissen auf Seiten von HBT verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. Für den Fall höherer Gewalt und sonstiger außerhalb der Sphäre von HBT gelegenen Umstände ist HBT berechtigt die Vertragserfüllung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann hieraus keinerlei Ansprüche auf Ersatz- und Nachlieferungen oder sonstige Ersatzansprüche ableiten. Haben wir den Auftraggeber verständigt, dass der Liefergegenstand versand- bzw. abholbereit ist, ist dieser verpflichtet diesen spätestens binnen 14 Tagen ab Verständigung abzuholen bzw. liefern zu lassen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes keine Übernahme, ist HBT berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und die anfallenden Lagerkosten in Rechnung zu stellen oder den Liefergegenstand anderweitig zu verkaufen. 

Gefahrübergang: 

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Dasselbe gilt für Rücksendungen. Die Lieferung ist erfüllt, wenn die Ware bzw. der Liefergegenstand dem Spediteur oder Frachtführer übergeben worden ist. 

Gewährleistung/Haftung: 

Der Auftraggeber/Käufer hat eventuelle Mängel unverzüglich nach erfolgter Übernahme zu rügen. Für den Fall einer nicht fristgerechten Mängelrüge wird jegliche Haftung von HBT ausgeschlossen. Im Falle von unwesentlichen Mängeln kann von HBT anstatt einer Mängelbehebung ein Preisnachlass gewährt werden. Eine Mängelbehebung durch HBT bleibt ohne Einfluss auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist, was bedeutet, dass sich diese ab dem Zeitpunkt der Durchführung eines Mängelbehebungsversuches nicht neuerlich um die ursprüngliche gesetzliche oder vereinbarte Gewährleistungsfrist verlängert. Eine Haftung von HBT für allfällige Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfall ist der Rechnungsbetrag dennoch zur Zahlung fällig und die Zurückbehaltung des Kaufpreises durch den Auftraggeber unzulässig. Eine Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen des Auftraggebers HBT gegenüber wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

Allfällige in Katalogen, Prospekten, Listen, Mengenanzeigen, Gebrauchsanweisungen etc. oder in Abbildungen enthaltenen Maße, Gewichts- oder Qualitätsangaben sind ebenso wie Muster und Probestücke lediglich ungefähre Richtwerte.

Eigentumsvorbehalt: 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung noch offenen Forderungen in unserem Eigentum. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus einer allfälligen  Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren in Höhe unseres Rechnungsbetrages bis zur vollständigen Erfüllung seiner uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen an uns ab. 

Zahlung: 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag nach gelegter Rechnung sofort zur Zahlung fällig. – und Akontozahlungen sind auf die jeweils älteste Schuld anzurechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche Verzugszinsen in Höhe von zumindest 8 % p. a. vereinbart. Sollten die banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite eine höhere Verzinsung ergeben kann HBT vom diesbezüglichen Wahlrecht Gebrauch machen. Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung auch nur einer Rechnung im Verzug, tritt sofort auch Fälligkeit allfälliger weiterer Verbindlichkeiten ein. Im Falle des Zahlungsverzuges ist HBT als Verkäufer auch berechtigt nach vorangegangener schriftlicher Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten und sämtliche beim Auftraggeber lagernden Waren bis zum Wert des noch aushaftenden Rechnungsbetrages zurückzuverlangen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist die Ware herauszugeben. Die Kosten des Rücktransportes gehen jedenfalls zu Lasten des Auftraggebers.

Für den Fall der Anrufung des Gerichtes infolge Zahlungsverzuges sowie im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers/Käufers tritt sofort Fälligkeit aller noch offenen Forderungen ein. 

Gerichtsstand und Erfüllungsort: 

Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird das sachlich zustehende Gericht in Leoben, Österreich, vereinbart. HBT als Verkäufer steht es frei, auch das für den Auftraggeber zustehende Gericht anzurufen. 

Anzuwendendes Recht: 

Für das gegenständliche Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht. 

Verbraucherschutz: 

Sollten die gegenständlichen Verkaufs- und Lieferbedingungen mit einem Verbraucher im Sinne der gegebenen Verbraucherschutzgesetze (KSchG, ABGB) abgeschlossen werden, so haben die gegenständlichen Verkaufs- und Lieferbedingungen nur nach Maßgabe und Zulässigkeit dieser Verbraucherschutzgesetze Gültigkeit. Im Falle des Vorliegens eines beidseitigen Unternehmergeschäftes sind die Bestimmungen dieser Verbrauchschutzgesetze nicht anzuwenden bzw. werden diese in diesem Falle ausdrücklich ausgeschlossen.  

Sonstige Vertragsbestimmungen: 

Mehrere Auftraggeber haften für sämtliche Verbindlichkeiten aus einem Kaufvertrag zur ungeteilten Hand. 

Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass sämtliche im Vertrag enthaltenen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet, übermittelt und für Werbezwecke verwendet werden dürfen, jeweils im Einklang mit der DSGVO.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen der Firmenanschrift, des Firmenwortlautes oder der Rechtsform, HBT unverzüglich bekannt zu geben. 


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